Kosten eines THW Einsatzes

Bei planbaren Einsätzen können wir Ihnen gerne ein Angebot erstellen. 

Wir rechnen immer nach der THW Abrechnungsverordnung ab. Somit gibt es festgelegte Sätze z.B. für Helfer, LKWs und Ausstattung. Natürlich auch bei Adhoc Einsätzen!

Das THW-Gesetz stellt klar, dass das THW ab sofort bei geleisteter Amtshilfe auf die Erstattung von Kosten verzichten kann, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Konkret heißt das, dass das THW keine Kostenbescheide stellt, wenn Gefahrenabwehrbehörden wie Städte und Gemeinden um Amtshilfe ersuchen. Damit wird es für die Anforderer noch einfacher, das THW in den Einsatz zu bringen.

Sehr gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch über die einfache Abrechnung des Technischen Hilfswerks.

 

Fachberater THW

Fachberater Kevin Kärcher

kevin.kaercher(at)thw-weingarten.de